Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen C.R Veranstaltungstechnik, Inhaber Christoph Rath, Keimergasse 3, 51143 Köln(nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik (Ton-, Licht-, Bühnen-, Video- und Konferenztechnik, Planung, Auf- und Abbau sowie technische Betreuung) sowie über die Vermietung von Equipment ohne Personal (Dry Hire). Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Über das Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch eingehende Anfragen sind unverbindlich und stellen noch keine Buchung dar. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
3. Leistungsumfang und Änderungen
Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem bestätigten Angebot. Nachträgliche Zusatz- oder Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, technisch und qualitativ gleichwertiges Equipment einzusetzen, sofern der vertraglich vereinbarte Zweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung (in der Regel bis zu 50 % der Auftragssumme) bei Vertragsschluss sowie bei Neukunden oder Aufträgen mit erhöhtem Materialeinsatz Vorkasse zu verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnkosten zu berechnen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5. Termine, Aufbau und Abnahme
Vereinbarte Termine für Auf- und Abbau sind einzuhalten; der Auftragnehmer benötigt hierfür angemessene Zeitfenster und ungehinderten Zugang zur Veranstaltungsstätte. Nach Abschluss des Aufbaus erfolgt eine Funktionsabnahme. Nimmt der Kunde die Leistung in Betrieb oder beginnt die Veranstaltung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern nicht unverzüglich wesentliche Mängel gerügt werden. Wartezeiten und Mehraufwände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, werden gesondert berechnet.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich sicher, dass:
- geeignete, besenreine und – soweit erforderlich – witterungsgeschützte Auf-, Abbau- und Betriebsflächen zur Verfügung stehen;
- eine ausreichende, normgerechte und abgesicherte Stromversorgung sowie freie Zufahrts- und Aufstellflächen vorhanden sind;
- alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Anmeldungen (z. B. Versammlungsstätten-, Bau-, Lärmschutz- und Straßennutzungs- genehmigungen) sowie Meldungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) und die Künstlersozialkasse vorliegen bzw. erfolgen;
- ein Ansprechpartner des Kunden während Auf- und Abbau sowie der Veranstaltung erreichbar ist.
Für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Versammlungsstättenverordnung, ist der Kunde als Veranstalter verantwortlich. Verzögerungen und Mehraufwände infolge fehlender oder mangelhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
7. Vermietung (Dry Hire) und Kaution
Vermietetes Equipment bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde erhält die Mietsache im einwandfreien, geprüften Zustand und hat sie pfleglich zu behandeln, vor Witterung, Feuchtigkeit, Diebstahl, Überlastung und unsachgemäßer Nutzung zu schützen sowie ausschließlich bestimmungsgemäß und fachgerecht einzusetzen. Eine Weiter- oder Untervermietung sowie die Überlassung an Dritte sind ohne vorherige Zustimmung in Textform unzulässig.
Der Auftragnehmer kann eine angemessene Kaution verlangen. Die Rückgabe erfolgt vollständig, gereinigt und zum vereinbarten Zeitpunkt im Zustand der Übergabe; normale Abnutzung ist ausgenommen. Für Beschädigung, Verlust, Zerstörung oder verspätete Rückgabe haftet der Kunde und hat die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung zum Neuwert sowie den Mietausfall zu ersetzen. Für die Dauer der Mietzeit trägt der Kunde die Obhut über die Geräte; der Abschluss einer ausreichenden Versicherung (z. B. Elektronik-/Equipment-Versicherung) wird dringend empfohlen.
8. Betrieb, Sicherheit und Bedienung
Bei Aufträgen mit technischer Betreuung wird die Technik ausschließlich durch den Auftragnehmer oder von ihm beauftragtes, eingewiesenes Personal bedient. Eingriffe Dritter in die vom Auftragnehmer aufgebaute Technik sind ohne Zustimmung nicht gestattet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Betrieb bei Gefahr für Personen, Sachen oder Equipment (z. B. bei Überschreitung zulässiger Pegel, Wetterlagen bei Open-Air-Aufbauten oder unsicherer Stromversorgung) vorübergehend einzuschränken oder einzustellen. Der Kunde sorgt für die Einhaltung der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften im Veranstaltungsbereich.
9. Stornierung / Rücktritt
Der Kunde kann den Vertrag vor dem vereinbarten Leistungstermin in Textform stornieren. Sofern der Auftragnehmer die Stornierung nicht zu vertreten hat, werden – vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarung – folgende pauschalierte Entschädigungen des Auftragswertes fällig:
- bis 30 Tage vor dem Termin: 25 %
- 29 bis 14 Tage vor dem Termin: 50 %
- 13 bis 4 Tage vor dem Termin: 75 %
- ab 3 Tage vor dem Termin sowie bei Nichtabnahme: 90 %
Bereits angefallene Fremd-, Material- und Personalkosten sowie eigens beschaffte oder angemietete Sonderposten sind stets in voller Höhe zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Naturereignisse, Unwetter, behördliche Anordnungen, Streik, Epidemien/Pandemien, Ausfall wesentlicher Zulieferer, Strom- oder Netzausfälle) befreien den Auftragnehmer für deren Dauer von der Leistungspflicht. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind zu vergüten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen dadurch bedingter Nicht- oder Schlechtleistung besteht nicht.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und im Rahmen einer übernommenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf) und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für vom Kunden zu vertretende Umstände sowie für Ereignisse höherer Gewalt wird nicht gehaftet.
12. Gewährleistung und Mängel
Offensichtliche Mängel der Leistung oder der Mietsache sind unverzüglich, spätestens bei Abnahme bzw. Übergabe, anzuzeigen, damit der Auftragnehmer Abhilfe schaffen kann. Bei berechtigter, rechtzeitiger Mängelrüge leistet der Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren Nacherfüllung durch Austausch oder Instandsetzung des betroffenen Equipments. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, obwohl eine Mangelbeseitigung möglich gewesen wäre, sind Gewährleistungsansprüche insoweit ausgeschlossen.
13. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte oder verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers. Vermietetes Equipment steht zu keinem Zeitpunkt im Eigentum des Kunden.
14. Nutzungs- und Urheberrechte
An vom Auftragnehmer erstellten Konzepten, Technik- und Lichtplänen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Weitergabe an oder Nutzung durch Dritte, insbesondere zur Ausschreibung bei Mitbewerbern, ist ohne Zustimmung in Textform unzulässig.
15. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Köln. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Köln. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: August 2026
Hinweis: Diese AGB wurden nach branchenüblichem Standard für Veranstaltungstechnik-Dienstleistungen und Gerätevermietung erstellt. Wir empfehlen vor dem produktiven Einsatz eine anwaltliche Prüfung sowie die Anpassung von Anzahlungs-, Storno- und Kautionssätzen an Ihre tatsächlichen Konditionen.
